WOHNBEBAUUNG MIT INTEGRIERTEN ALTERNATIVEN WOHNFORMEN

AUFTRAGGEBERGWG der Stadt Steyr
Geladener Architekturwettbewerb 2021
ORTSteyr

Das städtebauliche Konzept übernimmt die streng orthogonal ausgerichteten, langgestreckten Baukörper des urbanen Umfeldes, welches überwiegend durch 3 bis 5-geschoßige Wohnbauten geprägt ist.

Unter Rücksichtnahme auf das neu errichtete Alten- und Pflegeheim Tabor wird die 4- bzw. 5-geschoßige schlanke Bebauung möglichst weit an die östliche bzw. nördliche Außengrenze des Baufeldes gelegt. Lediglich die 2-geschoßigen Baukörper der Lebenshilfe und des Frauenhauses rücken in den Hofbereich ein.

Die unterschiedlichen Wohnformen sind durch klar lesbare Volumina erkennbar.

 

Betreubares Wohnen – vollstationäre Wohnplätze (Lebenshilfe) – APT

 

Die beiden Wohnformen des betreubaren Wohnens (AWF) und die vollstationären Wohnplätze der Lebenshilfe werden über einen großzügigen teilweise überdeckten Platz von Osten über die Ferdinand-Hanusch-Straße erschlossen.

Eine Vorfahrt für eventuelle Krankentransporte bzw. die Abholung und Bringung der teils beeinträchtigten Personen der Lebenshilfe ist über diesen Platz gewährleistet.

Die bestehende Skulptur (Denkmal) integriert sich zum selbstverständlichen Bestandteil des neuen Platzes.

Man betritt das Gebäude über ein zweigeschoßiges Foyer, an welchem auch der neu geschaffene Verbindungsgang zum bestehenden Alten- und Pflegeheim Tabor anschließt. Dieser Kommunikationsbereich unterschiedlicher Wohnformen eignet sich zur Öffnung nach Außen und kann auch für kleine Ausstellungen oder Vernissagen genutzt werden – „art for all / wall for art“ (Verbindungsgang) – Kunst als verbindendes Element – Wertschätzung beeinträchtigter oder gebrechlicher Personen.

Anstatt der Einbauten im Verbindungsgang („vollverbauter Verbindungsgang“ lt. Ausschreibungsunterlagen) schlagen wir einen an den Gang angrenzenden Abstellraum für diverse Staumöglichkeiten vor.

Alle Gemeinschaftsbereiche, sowohl des betreubaren Wohnens als auch der Lebenshilfe, schließen an diesen zentralen Kommunikationspunkt an. Kleine Galerien im Foyer ermöglichen vertikale Blickbeziehungen zwischen den Geschoßen.

Der Gemeinschaftsbereich AWF (betreubares Wohnen) öffnet sich zum Garten bzw. Freibereich des APT – hier soll keine Trennung erfolgen. Die Erdgeschoßwohnungen verfügen über Eigengärten.

Für die Lebenshilfe ist ein eigener Garten vorgesehen.

Auch Kräutergärten bei den Terrassen der Gemeinschaftsräume bzw. „urban gardening“ sind in den großzügigen Freibereichen möglich.

Beide Wohnformen haben barrierefreien Zugang zu den zugeordneten Kellerbereichen bzw. zur Tiefgarage.

Die beiden Geschoße der Lebenshilfe sind mit einer offenen internen Treppe erschlossen. Die Barrierefreiheit ist durch den direkten Zugang zum Lift des vorgelagerten Stiegenhauses der darüber liegenden sechs Mietwohnungen gewährleistet.

Die Lebenshilfe grenzt an den nördlich gelegenen zweigeschoßigen Durchgang, welcher zum Hof der Mietwohnungen führt und bietet somit interessante Blickbeziehungen in den öffentlichen Raum.

  

Frauenhaus

 

Das zweigeschossige Frauenhaus im nordwestlichen Bereich des Grundstückes ist fußläufig sowohl über den Arkadengang von der Ferdinand-Hanusch-Straße als auch über einen Weg von der Gottfried-Koller-Straße erschlossen. Von dieser im Westen liegenden Straße ist eine geschützte Zufahrtsmöglichkeit für die Bewohnerinnen des Frauenhauses gegeben. Hier schließt der geschützte Garten mit den beiden PKW-Stellplätzen und dem Müllbereich an. An der Gottfried-Koller-Straße befindet sich die Abfahrt in die Tiefgarage. Das Frauenhaus kann auch von der Tiefgarage über gesicherte Schleusen betreten werden. Der Entwurf bietet die Möglichkeit bei Bedarf zwei geschützte PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (einer behindertengerecht) direkt neben dem Zugang zum Frauenhaus anzubieten.

Der offene administrative Bereich des Frauenhauses (Kompetenzzentrum) mit Büros, Beratung, Multifunktionsraum, Sozialbereiche etc. ist über eine sperrbare Schleuse vom geschützten Bereich des Hauses getrennt.

Im Erdgeschoß nach Westen ausgerichtet befinden sich die beiden offenen Wohnungen mit Vor- bzw. Eigengarten. Die beiden, ebenfalls im Erdgeschoß befindlichen Flexiwohnungen (mit geschützten Vor- bzw. Eigengarten), können nur über eine sperrbare Schleuse betreten werden. Diese Schleuse ermöglicht es, die beiden Flexiwohnungen, in den offenen oder geschützten Modus zu schalten. Im geschützten Modus können die Bewohnerinnen der Flexiwohnungen mit den übrigen Bewohnerinnen in Kontakt treten und auch den geschützten gemeinschaftlichen Garten nutzen. Im offenen Modus ist der Zutritt in den geschützten Bereich des Frauenhauses gesperrt (siehe Grafik Schleusenfunktion Flexiwohnungen).

Diese Lösung ermöglicht den Verzicht auf ein zusätzliches Treppenhaus, welches bei einem offenen Modus der Flexiwohnungen im Obergeschoß (wie in der Auslobung gefordert) als Zugang von außen notwendig wäre.

Im Obergeschoß befinden sich die vier Schutzwohnungen. Der nach Süden ausgerichtete Gemeinschaftsraum öffnet sich über eine gedeckte Terrasse zum geschützten Garten.

Die Schutzwohneinheiten sind nach Westen ausgerichtet und vom gemeinschaftlichen Bereich etwas separiert um entsprechende Rückzugsmöglichkeiten zu gewährleisten.

 

Barrierefreie Mietwohnungen

 

Die barrierefreien Mietwohnungen werden in einem L-förmiger Baukörper, welcher teilweise die 2-geschoßigen Bereiche der Lebenshilfe bzw. des Frauenhauses übergreift, an der Nordost-Ecke des Baufeldes angeordnet. Die 37 Mietwohnungen unterschiedlicher Größe sind durch drei Stiegenhäuser erschlossen. Die beiden Stiegenhäuser an der Ferdinand-Hanusch-Straße als 3-Spännersystem mit Ost-West ausgerichteten Wohnungen. Das Stiegenhaus im Norden erschließt die fünf Geschoße mit einem Laubengang und ausschließlich südorientierten Wohnungen.

Die Erdgeschoßzone mit den Arkaden zur Ferdinand-Hanusch-Straße und die Durchgänge zum halböffentlichen Spielhof der Mietwohnungen bieten eine Durchwegung und Verbindung zur Gottfried-Koller-Straße.

Die Wohnungen im Erdgeschoß sind von der offenen Arkade erschlossen und verfügen über Eigengärten als Distanz zum Spielhof. Die Wohnungen in den Obergeschoßen werden über abgeschlossene, winterfeste Stiegenhäuser erreicht. Über diese Stiegenkerne gelangt man auch in den Keller bzw. in die Tiefgarage.

In jedem Schenkel des L-förmigen Baukörpers durchdringen zweigeschoßige Ausschnitte den Baukörper, welche für gemeinschaftliche Zwecke genutzt werden können. Angrenzende Wohnungen nutzen diesen Bereich als Terrasse anstatt der Balkone.

 

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